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Nach Jahren, in denen Israel die UNO missachtete und die Genfer Konventionen systematisch unterlief, entdeckt die Regierung plötzlich ihren Sinn für Völkerrecht – ausgerechnet jetzt, da sie selbst unter Beschuss steht.

In den vergangenen Tagen haben Israel und die Vereinigten Staaten mit demonstrativer Empörung auf die gezielten und unterschiedslosen Angriffe iranischer Streitkräfte auf Zivilisten, Wohngebiete und zivile Infrastruktur in Israel und am Golf reagiert.

Sie verweisen auf die Rechtswidrigkeit solcher Attacken, verlangen internationale Verurteilungen und fordern Menschenrechtsorganisationen auf, endlich Stellung zu beziehen. Das hat eine eigentümliche Ironie: Jahrelang haben beide Staaten genau jene Regeln ausgehöhlt, die Zivilisten schützen sollen. Nun merken sie, wie brüchig diese Normen geworden sind – auch für die eigene Bevölkerung.

Dabei wirkt es fast so, als hätten israelische und amerikanische Offizielle vergessen, dass es sich bei den Verbrechen, die sie jetzt anprangern, um genau jene Taten handelt, die sie selbst lange als legitime militärische Mittel verteidigt haben.

Die Sache mit den Streubomben

Ein besonders grelles Beispiel sind Streumunitionen. Nachdem Iran diese Berichten zufolge am 9. März im Raum Tel Aviv eingesetzt hatte, verurteilten israelische Stellen scharf den Gebrauch dieser Waffen in dicht besiedelten Gebieten.

„Das iranische Regime feuert Streubomben auf israelische Zivilisten“, erklärte Israels Außenministerium und verbreitete dazu gleich eine Infografik, die erläuterte, warum diese Waffe – in 124 Staaten geächtet – von Natur aus wahllos wirkt. Auch das Pentagon stimmte in den Chor ein. CENTCOM-Chef Admiral Brad Cooper sprach von „inhärent unterschiedslosen“ Streumunitionen.

Nur: 2006 verschoss Israel selbst mehr als vier Millionen solcher Sprengkörper auf den Südlibanon und verwandelte weite Landstriche in tödliche Sperrzonen – stets unter Verweis auf militärische Notwendigkeit. Noch Jahre später terrorisieren Blindgänger dort die Zivilbevölkerung; mindestens 400 Menschen wurden seither verstümmelt oder getötet. Berichten zufolge soll Israel Streumunition 2025 erneut im Libanon eingesetzt haben – bestätigt oder dementiert wurde das bis heute nicht.

Gerade Israels massiver Einsatz dieser Waffen im Jahr 2006 war ein entscheidender Impuls für das Übereinkommen über Streumunition, das 2010 in Kraft trat und diese Munition als inhärent unterschiedslos verbietet. Doch Israel und die USA haben den Vertrag ebenso wenig ratifiziert wie Russland und Iran. Alle beharren darauf, solche Waffen könnten im Krieg unter bestimmten Umständen rechtmäßig eingesetzt werden.

Als die Biden-Regierung 2023 und 2024 große Mengen Streumunition an die Ukraine lieferte, warnten Kritiker bereits, Blindgänger würden noch jahrzehntelang Zivilisten bedrohen. Heute zeigt sich die bittere Pointe: Wer das Verbot solcher Waffen untergräbt, darf sich nicht wundern, wenn sie irgendwann gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.

Selektive Empörung über zivile Ziele

Auch die iranischen Angriffe auf zivile Infrastruktur in Israel und am Golf – auf Wohnhäuser, Schulen oder Entsalzungsanlagen – werden nun als völkerrechtswidrige Attacken auf Zivilisten verurteilt. Das Problem ist nur: Diesen Angriffen gingen rechtswidrige Schläge gegen iranische Zivilisten und zivile Infrastruktur voraus oder sie begleiteten sie.

Am 8. März verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine Resolution, in der ausdrücklich iranische Angriffe auf Zivilisten verurteilt wurden – obwohl israelische und amerikanische Streitkräfte ebenfalls eine Mädchenschule, Wohngebäude und eine iranische Meerwasserentsalzungsanlage sowie weitere zivile Objekte getroffen hatten.

Selbst AIPAC meldete sich zu Wort und beklagte, Iran töte „Zivilisten“ in Bahrain – nach einem Angriff vom 9. März, bei dem eine junge Frau ums Leben kam.

Nach der Verwüstung Gazas klingen solche Verurteilungen jedoch hohl. Israel hat dort Wohnhäuser, Schulen, Universitäten und landwirtschaftliche Flächen in einem Ausmaß zerstört, das das Gebiet unter 61 Milliarden Tonnen Schutt begraben und weite Teile unbewohnbar gemacht hat. Mehr als 75.000 Menschen wurden getötet, die Mehrheit Frauen und Kinder.

Seit mehr als drei Jahren verteidigt Israel seinen Krieg in Gaza mit dem Verweis auf militärische Notwendigkeit, macht Hamas dafür verantwortlich, den Krieg „begonnen“ zu haben, und weist internationale Kritik regelmäßig als Ausdruck von Voreingenommenheit oder Antisemitismus zurück.

Wenn das Recht nur noch für die anderen gelten soll

Israels und Amerikas Vertreter gehen dabei noch weiter: Sie stellen mitunter gleich die Geltung des internationalen Rechts insgesamt infrage.

„Ich brauche kein internationales Recht“, erklärte Präsident Donald Trump Anfang des Jahres und fügte hinzu, seine „eigene Moral“ sei „das Einzige, was mich aufhalten kann“.

Israel wiederum bestreitet, dass Palästina im Sinne der Genfer Konventionen als besetztes Gebiet gilt, ebenso wie das Verbot, Territorium mit Gewalt zu erwerben. Sowohl amerikanische als auch israelische Offizielle weisen zudem die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs zurück.

US-„Kriegsminister“ Pete Hegseth ließ sogar anklingen, das humanitäre Völkerrecht könne man am besten gleich ganz beiseitewischen. Die Vereinigten Staaten sollten, so seine Parole, auf „maximale Tödlichkeit statt laue Legalität“ setzen und den Feinden „weder Schonung noch Erbarmen“ gewähren. In einem bewaffneten Konflikt ist eine solche Logik nichts anderes als die rhetorische Flankierung von Kriegsverbrechen.

Wer das Recht zerstört, zerstört den eigenen Schutz

Die Verachtung für internationales Recht mag für Staaten, die sich unangreifbar wähnen, kurzfristig bequem erscheinen. Doch in einer Welt, in der zerstörerische Gewalt längst nicht mehr nur wenigen Mächten zur Verfügung steht, bedeutet die Schwächung dieser Regeln vor allem eines: Sie lädt andere dazu ein, es genauso zu halten.

Das Ergebnis ist nicht mehr Sicherheit, sondern eine Abwärtsspirale, in der jede Seite ihre Brutalität mit „Notwendigkeit“ rechtfertigt – und Zivilisten den Preis zahlen.

Das humanitäre Völkerrecht war nie dafür gedacht, nur die Menschen einer Seite zu schützen. Es schützt Zivilisten gerade deshalb, weil es für alle Konfliktparteien gleichermaßen gilt. Wenn mächtige Staaten diese Regeln missachten, schaden sie nicht nur ihren Gegnern. Sie untergraben zugleich den einzigen normativen Rahmen, der im Gegenzug auch die eigenen Zivilisten schützen könnte.

Wer die eigene Bevölkerung wirklich schützen will, kommt mit selektiver Empörung nicht weit. Entscheidend wäre etwas anderes: das Recht konsequent einzuhalten, es universell anzuwenden und es auch dann zu verteidigen, wenn es die eigenen Handlungsspielräume begrenzt.